Fragen hochgeladen : am
19-12-2014
um
17:23:37
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Hallo Herr Wang, ich lasse in China Kunststoffteile von einem Partner fertigen, habe aber keine eigene Niederlassung dort. Jetzt will ich erstmals diese Teile auch innerhalb Chinas verkaufen. D.h. doch, dass auch dort die Mehrwertsteuer anfällt, oder?
Wie kann ich die MwSt abführen ohne eine eigene chinesische Steuernummer? Ich habe mal etwas über eine Fiskalvertretung gelesen, gibt es diese Möglichkeit, dass meine Steuern über einen Vertreter abgeführt werden?
Herzlichen Dank, Daniel |
Antwort von Moderator |
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Hallo, Daniel, es gibt dabei viele Fragen! Die erste Frage ist, was für Produkt das ist und wo das Produkt eingesetzt wird. Die Steuerfragen steht eigentlich an der zweiten Stelle. Ich schlage vor, dass Sie mir ein Mail unter info@globalchinaservice.com schreiben. Mit freundlichen Grüßen! WANG Qingjun |
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Fragen hochgeladen : am
24-12-2014
um
4:16:11
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Hallo, mein ausschließlicher Wohnsitz wird ab Februar in Hong Kong sein.
Angestellt bin ich bei einem Unternehmen mit Standorten in Shenzen, Hong Kong und Europa.
3 Tage werde ich in Shenzen arbeiten, 2 Tage in Hong Kong.
Wenn ich es richtig verstanden habe, komme ich damit unter die 183-Tage, was bedeutet dass ich in China nicht steuerpflichtig bin.
Wie teilt sich das auf, müssen anteilig für die Arbeitsdauer steuern gezahlt werden?
Ist es relevant bei welchem Standort ich angestellt bin bzw. welche Faktoren (Wohnort, Dauer, Ort der Gehaltsauszahlung, ...) sind bei dieser Kombination wirklich ausschlaggebend?
Meine Befürchtung ist, dass die Steuerbelastung durch die Teilzeit in China wesentlich höher ausfällt als es in Hong Kong der Fall wäre.
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Antwort von Moderator |
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Von welchem Standort bekommen Sie den Vertrag? |
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Fragen hochgeladen : am
26-12-2014
um
22:30:5
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(zu Frage hochgeladen:am 24-12-2014 um 4:16:11)
Den Vertrag werde ich voraussichtlich in Hong Kong bekommen. Macht es einen Unterschied ob ich den Vertrag in China oder Hong Kong bekomme? |
Antwort von Moderator |
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Wenn Sie den Vertrag in Hongkong bekommen, dann: 1. Wenn Sie über 183Tage in China aufhalten, sind Sie für Ihr Einkommen aus den chinesischen Tätigkeiten in China steuer-pflichtig, für Ihr Einkommen aus Tätigkeiten in Hongkong bzw. in Europa sind Sie in Hongkong steuer-pflichtig; 2. Wenn Sie weniger als 183Tage in China aufhalten, sind Sie in Hongkong steuer-pflichtig. 3. In China sind die Steuern nicht höher als in Deutschland. Ob die Steuern in Hongkong höher sind, kann ich Ihnen leider nicht sagen.Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne per Mail info@globalchinaservice.com zur Verfügung! |
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10-1-2015
um
2:3:38
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Hallo Herr Wang, ich bin in Deutschland bei einer Deutschen firma tätig. Ich werde demnächst für 5 Jahre in China arbeiten. Mein Gehalt bekomme ich weiter von der deutschen Firma. Meine Firma meinte wenn ich länger als 183 Tage pro Jahr in China arbeite muss ich steuern in Deutschland und in China bezahlen. Wie ich es verstanden habe müsste ich steuern in deutschland bezahlen. Wenn ich das Geld aber von der chinesischen Tochtergesellschaft erhalte in China. Ist das richtig? Danke und Gruß Dennis |
Antwort von Moderator |
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Wenn Sie Ihr Gehalt weiterhin aus Deutschland erhalten, aber im Jahr über 183Tage in China aufhalten, müssen Sie Ihre Gehälter aus chinesischen Tätigkeiten in China versteuern. Was Sie für Ihre Arbeit in Deutschland verdienen, bleiben ganz normal in Deutschland zu versteuern. Wenn Sie Gehalt von der chinesischen Tochtergesellschaft für Ihre Arbeit in China erhalten, ist das Gehalt natürlich in Chin steuer-pflichtig. |
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Fragen hochgeladen : am
10-7-2015
um
18:21:31
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Hallo, ich werde director und shareholder meiner eigenen Firma in Hong Kong sein und bin deutscher mit Wohnsitz in Deutschland. Da Deutschland und Hong Kong kein DBA haben, wo zahle ich meine Steuern?
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Antwort von Moderator |
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Zwischen Deutschland und Hongkong gibt es doch ein DBA, schauen Sie bitte unter http://www.bundesfinanzministerium.de/ nach! |
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10-7-2015
um
19:38:29
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Hallo Herr Wang,
ich habe die Absicht für ein Jahr bei einer chinesischen Firma als Selbständiger in China tätig zu sein. Der Arbeitsablauf ist dafür einen Monat in China arbeiten, zwei Monate in Deutschland, dann wieder ein Monat China usw. für ein Jahr, also 4 Einsätze. Wo ist die Steuer zu entrichten ?
Mit freundlichen Grüßen
Hans |
Antwort von Moderator |
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Ich habe die Antwort per Mail geschickt. |
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20-7-2015
um
23:25:0
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Hallo, ich habe für eine deutsche Firma in China als Angestellter ca. 150 Tage im Jahr 2015 gearbeitet. Steuern wurden normal an das Deutsche Finanzamt abgeführt. Ab September arbeite ich als Freiberufler wiederum für eine deutsche Firma in China. Muss ich nach erreichen der 183 Tage mein Einkommen sowohl aus nichtselbstständiger Arbeit sowie selbstständiger Arbeit in China versteuern? |
Antwort von Moderator |
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Ich habe Ihre Fragen telefonisch geantwortet, stimmt? |
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20-8-2015
um
10:59:52
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Hallo Herr Wang, ich habe jetzt fast sieben Jahre in China fuer insgesamt zwei chinesische Firmen mit Lokalvertrag gearbeitet, wurde natuerlich komplett in RMB bezahlt und habe auch hier meine Lohnsteuer bezahlt. Jetzt verlasse ich demnaechst China und suche mir eine Arbeit in Europa (nicht Deutschland). Lohnt es sich da, einen Nachweis ueber die gezahlte Lohnsteuer in China einzuholen? Braucht das deutsche Finanzamt diesen Nachweis unbedingt bzw. entstehen mir irgendwann irgendwelche Nachteile wenn ich nicht nachweisen kann, dass ich mehrere Jahre in China Steuern bezahlt habe (habe ja nur Arbeitsvisum und Aufenthaltsgenehmigungen im Pass)? Angeblich kann ich diesen Nachweis nur bei dem Steuerbuero einholen, bei dem meine Firmen die Steuern bezahlt haben, aber so richtig sicher bin ich mir da auch nicht. Ich war jetzt schon in drei Bueros, aber die haben mich alle weiter geschickt. Meine erste Firma existiert seit 2013 nicht mehr, und auch sonst kann mir niemand wirklich konkrete Auskunft geben. Daher frage ich mich ob sowas wirklich notwendig ist. Vielen Dank fuer Ihre Auskunft! |
Antwort von Moderator |
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Die Steuerzahlungsnachweise sollen Sie auf jeden Fall einholen. Das deutsche Finanzamt könnte die chinesischen Steuerzahlungsnachweise prüfen. Die chinesischen Steuerzahlungsnachweise bekommen Sie von der Steuerbehörde, an die Sie die Steuern bezahlt haben. Sprechen Sie mit Ihren Arbeitgebern, dass Sie die Steuerzahlungsnachweise benötigen. Der Arbeitgeber muss dann mit Ihrem Pass zur Steuerbehörde kommen und den Nachweis holen. Auch wenn ein Arbeitgeber nicht mehr existiert, kann man selber mit Pass auch bei der zuständigen Steuerbehörde bekommen. Mit freundlichen Grüßen! WANG Qingjun |
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7-3-2016
um
18:41:48
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Hallo, ich soll für meine Firma auf Travelbasis nach China und werde dort die 183 Tage überschreiten. Mein Gehalt erhalte ich ganz normal weiter in Deutschland. Muss ich das dann trotzdem in China versteuern. |
Antwort von Moderator |
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Ja, Sie müssen für Ihr Einkommen, das Sie aus chinesischen Tätigkeiten beziehen, entsprechend in China versteuern. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung! |
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1-7-2016
um
16:44:37
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Hallo, ich bin seit 2012 in China beischäftigt und mein Arbeitgeber zahlt hier 90% meines Gehaltes aus, 10% werden in Deutschland direkt für laufende Sozialabgaben verwendet. Welcher Teil ist jetzt Steuerpflichtig in China, das lokale Gehalt oder auch zusätzlich der in DE zur Sozialabgebe gezahlte Betrag ? |
Antwort von Moderator |
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Beides sind in China zu erklären. |
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13-9-2016
um
20:36:46
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Hallo
Bei welcher Behörde muss man die Steuererklärung einreichen?
Wann reicht man die Steuererklärung ein? Nach Ende eines Kalenderjahres?
Wie sieht es nach 1.1.2017 aus, wenn das neue DBA angewendet wird? Reicht man auch dann die Steuererklärung nach Ende eines Kalenderjahres ein?
Vielen Dank für Ihre Hilfe. |
Antwort von Moderator |
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Meinten Sie eine deutsche oder chinesische Steuererklärung? |
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8-10-2016
um
19:53:57
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Hallo Herr Wang,
Ich soll ab dem 1.11.2016 bis 28.02.2017 oder Ende 2017 in China für ein chinsisches Unternehmen arbeite (lokaler Vertrag). Behalte meinen Wohnitz in Deutschland. Wo bin ich in den Jahren 2016 und 2017 für die beiden möglichen Zeiträume steuerpfluchtig?
Vielen Dank im Voraus,
Anne |
Antwort von Moderator |
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Wenn Sie einen lokalen Vertrag haben, sind Sie für beide Zeiträume in China steuer-pflichtig. |
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25-10-2016
um
4:19:52
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Hallo Herr Wang,
Vielen Dank für Ihre Antwort auf meinen Post vom 08.10.2016. Können Sie mir noch sagen ob ich nur in China steuerpflichtig bin oder wegen des deutschen Wohnsitzes ebenfalls in Deutschland für den genannten Zeitraum (Stichwort Welteinkommen).
Vielen Dank im Voraus, Anne |
Antwort von Moderator |
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Ihr Einkommen, das von einem chinesischen Arbeitgeber für Ihre Arbeit in China bezahlt wurde, ist immer in China steuer-pflichtig. Z.B. Sie arbeiten von November 2016 bis Feburar 2017 in China, Ihre Gehälter von November bis Dezember 2016 sind in China zu versteuern, Ihr Einkommen von Januar bis Oktober 2016 sind in Deutschland zu versteuern, bei der Versteuerung von Ihrem deutschen Einkommen ist Progressionsvorbehalt zu beachten. |
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9-12-2016
um
19:8:52
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Hallo, ich werde von meinem deutschen Firma nach Shanghai zu der Schwesterfirma dort entsendet für ca. ein Jahr, habe aber mein Gehalt weiter hier vom deutschen Arbeitsgeber bezahlt. Habe keinen Arbeitsvertrag mit der Schwesterfirma in Shanghai und auch nicht über die Schwesterfirma die Steuer in China zu zahlen. Kann ich trotzdem die Steuer in Shanghai zahlen für meine Arbeit in Shanghai, damit ich die Bescheinigung, dass ich in China Steuer gezahlt habe für deutsches Finanzamt? Wenn ja, wie (bei welcher Behörde in China?)
danke sehr! |
Antwort von Moderator |
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Ich habe Ihnen ein Mail geschrieben! |
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