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Erklärungspflicht der ´´Superverdiener``
   
Ab 2006 müssen In- und Ausländer, die länger als 1 Jahr in China leben und im Jahr mehr als 120,000RMB verdienen,  bei den chinesischen Steuerbehörden
eine Steuererklärung einreichen, auch wenn die Einkommen schon versteuert
wurden.
 
Steuerpflichtige, die in einem Kalenderjahr nicht ganzjährig im Land gelebt
haben, müssen keine Steuererklärung abgeben.
    Fragen   hochgeladen : am   5-1-2010    um   11:16:31
  Ich arbeite seit 2005 in China als GM. Werde nun im April China verlassen und erhalte eine Bonuszahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Muss mein Gehalt bis April und der Bonus in China versteuert werden oder geschieht dies in Deutschland ? Vielen Dank für eins schnelle Antwort
Antwort von Moderator
  Hallo,

man kann nicht einfach sagen, wo dieser Bonus versteuert werden soll. Ob der Bonus von einem chinesischen AG bezahlt wird, worauf bezieht sich der Bonus, solche Fragen sind wichtig für die Festlegung Ihrer Steuerpflicht.

Am besten schreiben Sie mir ein Mail, damit ich genauer wissen kann.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   21-7-2012    um   10:34:46
  Hallo, ich arbeite für eine deutsche firma in china als Fertigungsüberwacher und meine firma behauptet nun, das eine steuerfreiheit (Betribsstättenregelung) nach DBA für mich nicht mehr zutrifft, weil ich eine Dienstleistung erbringe. Die Montagekollegen meiner Firma werden auch vom kunden bezahlt und ist für mich auch eine Dienstleistung. Können Sie mir bitte antworten
Antwort von Moderator
  Werden Sie in diesem Jahr über 183 Tage in China aufhalten? Wenn ja, können Sie in Deutschland freistellen lassen und in China die Steuern bezahlen.

Falls nicht, muss man dann sehen, ob Ihre Vergütung von einem in China ansässigen wirtschaftlichen Arbeitgeber getragen wird, z.B. berechnet Ihre Firma Ihre Kosten an die chinesischen Kunden weiter?

Am besten beschreiben Sie mir per Mail Ihre Situation genauer, damit ich Ihnen besser vorschlagen kann.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   23-7-2012    um   16:3:59
  Hallo, ich komme über die 183 tage hinaus. was ich meine ist, das ich als fertigungsüberwacher nicht mehr nach dem doppelbsteuerungsabkommen unter die betriebsstättenregelung falle, da meine tätigkeit als eine dienstleistung angesehen wird. können sie mir dazu etwas sagen?
Antwort von Moderator
  Wenn Sie über 183 Tage in China aufhalten, sind Sie schon in China für Ihr Einkommen aus chinesischen Tätigkeiten steuer-pflichtig, unabhänig davon, welche Tätigkeiten Sie ausüben. Es ist hier ganz klar.

Die Reglung der festen Betriebsstätte dienen dafür, wenn ein Monteur z.B. von 01. 08. 2011 bis 30. 04. 2012 in China arbeitet, in beiden Kalenderjahren hält der Monteur nicht über 183-Tage in China auf, könnte trotzdem in China Steuern bezahlen.

Ich hoffe, Sie haben mich verstanden! Bei Rückfragen schreiben Sie bitte ein Mail!

    Fragen   hochgeladen : am   25-2-2014    um   19:6:59
  In welcher Höhe sind Bewirtsungskosten in China absetzbar
Antwort von Moderator
  Meinten Sie bei den persönlichen Einkommensteuern? Eine konkrete Reglung gibt es nicht, es soll nur angemessen sein.
    Fragen   hochgeladen : am   11-7-2015    um   22:10:33
  Hallo Moderator. Thema Sozialvericherungen für deutsche Auländer in China. Ich werde wahrscheinlich ab September für die nächsten 2 Jahre in einem Chinesischen Unternehmen in China arbeiten. (Keine Entsendung!) Muss ich hier in China auch Sozialabgaben bezahlen? Falls ja, wie hoch sind die? Macht es eigentlich sinn, hier in China Sozialabgaben zu bezahlen, wenn man im anschluss wieder nach Deutschland zurückkehrt? Gibt es da ausnahmen? Ich frage deshalb, da es im Internet zweideutige Antworten gibt. Zu einem heißt es ja, zum anderen wieder nein. Für eine Antwort wäre ich sehr Dankbar.
Antwort von Moderator
  1. Vorschrift: Wenn Sie von einer Tochtergesellschaft eines deutschen Unternehmens eingestellt werden und auch eine Sozialversicherungsbescheinigung vorlegen können, müssen Sie in China keine Sozialabgaben(RV und AV) bezahlen. In der Praxis reicht eine Sozialversicherungsbescheinigung.
2. Es macht nicht viel Sinn für Sie, in China Sozialabgaben zu bezahlen. Erst wenn man 15Jahre bezahlt hat, bekommt man einen Rentenanspruch.
3. Bei RV beträgt AG-Anteil 20% und AN-Anteil 8%. Wenn Sie nicht mehr in China arbeiten, können Sie den AN-Anteil zurückbekommen. Der AG-Anteil bekommt man nicht zurück.
    Fragen   hochgeladen : am   15-7-2015    um   16:49:21
  Wie ich jetzt herausgefunden habe, hat meine Chinesische Frau vor unsere Hochzeit die Polizei bestochen und sich eine neue Identität gekauft, nur das Geburtsdatum wurde verändert. Habe die 2te gültig ID Card mit anderem Geburtsdatum gefunden. Dann hat Sie mir den 2t geborenen Sohn vom Bruder, als unseren Sohn eintragen lassen, wofür Sie auch wieder Behörden bestechen mußte, der Sohn war 6 Jahre alt als meine Frau uns als Eltern einschreiben lassen hat: Sie lügt mich nur an und mit dem Restaurant werden 8.000.000 Yuan verdient aber die Steuern werden in Hong Kong bezahlt, weil wieder ein lügen Vertrag sagt das Restaurant sei in Hong Kong ! Natürlich ist Sie in der Partei und hat jedes Jahr ein Bauvorhaben mit einem Budget vom 400.000.000 Yuan bis 90.000.000.000 Yuan aber ich bin verarmt und wo kann ich erkundigen einholen über Steuerzahlungen von meiner Frau in China ? Und das sie 2 verschiedene Geburtsdaten hat und so sicher Steuer hinterzieht, da sie auch schon Geld 1.000.000 Dollar in Die USA investiert ( Aktien-Papiere ) hat um ein unbefristete Visa zu bekommen- ich zahle seit fast 9 Jahren keine Rente ein und müßte doch die hälte von meiner Frau bekommen ? Aber wo kann ich das klären das Sie 2 verschiedene ID hat und das China daraus nur 1 ID macht ? Kann ich erfragen wie viele Steuern sie Bezahlt hat in China während unsere Ehezeit von 2007 an ? Ich werde nur belogen von Ihr und habe einige Verträge die auf Chinesisch sind aber wer könnte mir helfen Sie zu übersetzten ohne dafür Geld zu bezahlen was ich nicht habe, aber es soll eine Villa auf mein Namen geben in China, wie kann ich das Nachprüfen von Deutschland aus ? Meine Frau will keine Scheidung und spricht nicht mit mir geht nicht an das telefon. Wer oder welches Amt kann mir helfen ????
Antwort von Moderator
  Danke für Ihr Vertrauen an mich! Es klingt aber alles so abenteuerlich und ich fürchte, dass ich leider nicht viel helfen kann.

Falls Sie keine bessere Möglichkeiten haben, rufen Sie mich bitte an! Meine Nummer ist +86 189 4669 6966.

    Fragen   hochgeladen : am   16-7-2015    um   21:33:28
  Hallo Moderator. Vielen Dank noch für Ihre Antwort. Könnten Sie mir bitte noch Auskunft für folgende Fragen geben. 1. Ich werde nicht von einer Tochtergesellschaft eines deutschen Unternehmens eingestellt! Ich werde, wie schon zuletzt beschrieben, direkt von einem Chinesischen Unternehmen eingestellt. Daher meine Frage: Wie sieht es hier dann mit den Sozialabgaben aus. Wo bin ich verpflichtet, Sozialabgaben zu zahlen? In Deutschland oder in China ? Oder kann man sich es aussuchen, ob man in dieser Zeit Sozialabgaben bezahlt oder nicht? Gibt es hier irgendwelche ausnahmen? Vielen Dank im Voraus.
Antwort von Moderator
  Vorschrift: Sie müssen in China die Sozialabgaben in China bezahlen.
In der Praxis: Die chinesischen Behörden kann auch befreien, wenn Sie eine deutsche Sozialversicherungsbescheinigung vorlegen können.
Vorschlag: Verhandeln Sie mit Ihrem chinesischen Arbeitgeber ein besseres Gehalt, mit dem Argument, dass der AG keine Sozialabgaben für Sie zahlen muss.
    Fragen   hochgeladen : am   19-7-2015    um   20:19:32
  Hallo Moderator. Ihre Antwort bezieht sich jedoch auf eine Tochtergesellschaft eines deutschen Unternehmens. Trifft das auch für Ausländische Arbeiter die in China in einem Chinesische Unternehmen Arbeiten zu? Ich werde mit sicherheit keine 15 Jahre in China sein. Auch werde ich meine Rente nicht in China verbringen. Gibt es eine möglichkeit, während dieser Zeit keine Sinnlosen Sozialabgaben zu bezahlen? Falls man doch zahlen muss,folgende Frage noch: Wie werden die Sozialabgaben berechnet? Ein Ausländer hat meines Wissen einen Steuerfreibetrag. Werden sie Sozialabgaben vom gesamten Brutto berechnet oder erst nach Abzug des Freibetrages oder nach Abzug der Steuer? Unter http://www.globalchinaservice.com/show_arti.asp?id=54 steht, dass man den Arbeitnehmer Anteilbeil Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung Absetzen kann? Wie funktioniert das? Für eine Antwort wäre ich sehr Dankbar.
Antwort von Moderator
  Klären Sie bitte zuerst mit Ihrem Arbeitgeber ab, falls Sie nicht klar kommen, wenden Sie sich bitte per Mail unter info@globalchinaservice.com an mich.
    
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