ÎÞ±êÌâÎĵµ
Home Steuerberatung Technische Beratung Import/Export Übersetzung/Beglaubigung Kontakt News Links
    NEU:  Niedrigstes Wachstum in China seit 13 Jahren!    11.9% Wirtschaftwachstum im ersten Quartal 2010!    China wird für lange Zeit Exportweltmeister bleiben!    Auch in der Krise wächst Chinas Wirtschaft um 8.7%!    China ist jetzt weltgrößter Automarkt!    
Steuerrecht
Deutschland
Steuertipps und
Steuerfragen
Steuerrecht
Österreich
Home Steuerberatung> Steuertipps und Steuerfragen


Welche Steuersätze gelten bei Freiberuflern?
   
Einkommen aus freiberuflichen Tätigkeiten unter 20000RMB werden mit 20% versteuert, zwischen 20000-50000RMB  mit 30%, über 50000RMB mit 40%. Einige Steuerbehörden versteuern generell mit 20%.
    Fragen   hochgeladen : am   6-5-2008    um   23:0:15
  Wie hoch ist der Steuersatz in der Province Jilin (Changchun), bei einem durchschnittlichen Verdienst von circa 10000€ mtl. (Freiberuflich) - ..."Einige Steuerbehörden versteuern generell mir 20%"...
Antwort von Moderator
  Bei einem durchschnittlichen Verdienst von ca. 10000 Euro zahlt man in Changchun zwischen 20-25% an Steuern.
    Fragen   hochgeladen : am   5-10-2008    um   15:55:16
  Hallo, wie hoch ist der Steuersatz in Shanghai, und wieviel Prozent Steuern muss man als Selbstständiger in Shanghai abführen?
Antwort von Moderator
  Für Freiberufler wird eine Pauschale von 20% abgesetzt, den Rest wird wie folgt besteuert:
unter 20000RMB werden mit 20% versteuert, zwischen 20000-50000RMB mit 30%,
über 50000RMB mit 40%.

Einige Steuerbehörden versteuern generell mit 20%.

    Fragen   hochgeladen : am   3-3-2010    um   18:10:28
  hallo herr wang ich bin der in meiner firma angestellter geschäftsführer. gelte ich in china als angestellter oder freiberufler? ich bin in meiner firma der einzige angestellte. es ist eine gmbh. vielen dank für die information
Antwort von Moderator
  Hallo,

eigentlich soll Ihr Einkommen als Freiberufler besteuert werden. In der Praxis wird aber ganz oft anders versteuert. Schicken Sie mir bitte ein Mail und berichten Sie mir genauer, dann kann ich Ihnen bestimmt besser sagen!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   20-3-2011    um   19:33:31
  Ich bin Musikerin, gibt es hier einen Freibetrag? Danke für Ihre Antwort im voraus
Antwort von Moderator
  20% vom Umsatz ist Freibetrag.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   25-8-2011    um   16:55:6
  Hallo , ich werde für mind. zwei Jahre in der Provinz Yunnan als freier Ingenieur für ein deutsches Unternehmen tätig sein. Das monatliche Honorar wird 7500 euro betragen. Wie hoch wäre denn der Steuersatz ? Recht vielen Dank.
Antwort von Moderator
  Schreiben Sie mir bitte ein Mail. Ich würde Ihnen noch ein paar Fragen stellen.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   21-10-2011    um   10:36:16
  Hallo Herr Wang, Ich bin als Freiberufler bei einer deutschen Firma als Berater hier in China tätig. Erfolgt die Besteuerung nun als Angestellter oder als Freiberufler.
Antwort von Moderator
  Als Freiberufler.
    Fragen   hochgeladen : am   21-11-2011    um   20:31:16
  Hallo Herr Wang, eine gewerbliche Agentur in China (Shenzhen) möchte von mir Texte aus dem Englischen ins Deutsche übersetzt bekommen. Ich bin deutscher Staatsbürger, in Deutschland umsatzsteuerpflichtiger Freiberufler, habe meinen Wohnsitz in Deutschland, führe die Arbeiten in Deutschland aus und versende sie über das Internet an den Empfänger. Nach Studium des deutschen Umsatzsteuergesetzes (§3a) bin ich zu dem generellen Schluss gekommen, dass es sich hierbei um den Export von sogenannten Katalogleistungen in ein Drittland (außerhalb der EU) handelt, die am Ort des Empfängers vom Empfänger nach den Regeln des Empfängerlandes zu versteuern sind. Ich brauchte dem Kunden demnach keine Umsatzsteuer zu berechnen und auch keine an das deutsche Finanzamt abzuführen. Eventuell müsse ich den Kunden auf seine Steuerpflicht in seinem Heimatland hinweisen. Könnten Sie mir mitteilen, wie sich das im Fall besagter Exporte nach China verhält? Muss ich mir vom Kunden belegen lassen, dass er ein Unternehmer ist, und wenn ja, wie? Gibt es ein Pendant zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der EU? Gibt es eine Datenbank, um solche Angaben zu verifizieren? Vielen Dank im voraus.
Antwort von Moderator
  Danke für Ihre Anfrage!

1. Sofern Sie in Deutschland übersetzen und die Texte per Mail nach China schicken und Sie selber nicht in China arbeiten, sind Sie NICHT in China steuer-pflichtig, weder für den Umsatz, noch für den Gewinn.

2. Wie Ihr Umsatz in Deutschland besteuert wird, kann ich Ihnen nicht viel sagen. Ich denke aber, dass es sich um eine freiberufliche Tätigkeit geht und Sie normal in Deutschland versteuern müssen. Export von Katalogleistungen kenne ich leider noch nicht.

3. Wir bekommen manchmal auch Übersetzungsaufträge aus Deutschland, der Umsatz versteuern wir immer ganz normal in China.

4. Eine chinesische Firma hat immer eine Steuernummer, diese ist für Sie aber nicht wichtig.

5. Eine landesweite Datenbank für Ihren Zweck kenne ich leider noch nicht. Sie brauchen von mir aus auch nicht, weil Sie nicht in China steuer-pflichtig sind.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg mit dem Auftrag!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   24-11-2011    um   19:7:47
  Hallo Herr Wang, vielen Dank für Ihre Auskünfte zum Export von Übersetzungsdienstleistungen nach China. Zum deutschen Steuerrecht in diesem Fall haben selbst die Experten verschiedene Ansichten. Ich bin auf der sichereren Seite, wenn ich in meiner Rechnung die Unternehmereigenschaft meines Kunden in China belege, weil für Privatabnehmer eventuell andere Regeln bestehen. Könnten Sie mir sagen, was für einen Nachweis ich bei meinem Kunden anfordern sollte? Seinerseits möchte der Kunde eine Kopie meines Personalausweises oder Reisepasses und deren Nummern, um mich zu identifizieren. Diese Angaben möchte ich nicht über das Internet verschicken. Ist es in China üblich, sich mit diesen Nummern gewerblich zu identifizieren? Ist meine EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht viel geeigneter? Der Kunde lässt unsere Vereinbarungen von seiner Repräsentantin nur mit dem Vornamen unterschreiben (es ist wirklich der Vorname und nicht der Nachname, der ja im Chinesischen an erster Stelle steht). Ist das in China so üblich und rechtsgültig, brauche ich dann meinerseits auch nur mit meinem Vornamen zu unterzeichnen? Vielen Dank im voraus.
Antwort von Moderator
  Als Ausweis von Ihrem Kunden können Sie seine Geschäftslizenz verlangen, das hat jede chinesische Firma.

Ich denke, der Kunde benötigt auf jeden Fall eine Passkopie, für die chinesische Formalitäten, nicht drum, Sie zu identifizieren. Dabei sehe ich kein besonderes Risiko.

Die UmSt-Identifikationsnummer ist für chinesische Firmen nicht unbedingt relevant.

An erster Stelle steht immer Nachname, es passiert auch oft, dass man nur den Nachnamen unterschreibt.

Man unterschreibt doch nicht nur den Vornamen, weder auf Deutsch, noch auf Chinesisch!

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg mit dem Auftrag!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   1-12-2011    um   12:11:0
  Hallo Hr. Wang, Ich bin als freiberuflicher Consultant mit Hauptwohnsitz in Österreich tätig und habe eine Business License aus Hongkong. Einer meiner Kunden ist ein chinesisches Unternehmen für das ich jeden Monat ca. 2 Wochen in China tätig bin. Meine Fragen: 1.) Was muss auf der montalichen Honorarnote ausgewiesen werden (Steuer etc.) ? 2.) Muss ich irgendwas davon in China versteuern ? 3.) Wenn ja, wie muss ich dabei vorgehen ? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe
Antwort von Moderator
  1. Sofern Ihr Honorar von Ihrem chinesischen Kunden für Ihre chinesische Tätigkeiten bezahlt wird, sind Sie für den Honorar in China steuer-pflichtig.
2. Für Beratungen zahlt man 5% Umsatzsteuern, zzgl. gewisse Zuschläge, die von Ort zu Ort anders sind, ungefähr 0.5%, diese Steuern und Zuschläge können Sie nach Vereinbarung mit Ihrem Kunden in den Rechnungen ausweisen, müssen aber nicht.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne weiter zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   13-1-2012    um   5:30:34
  Hallo Herr Wang, wenn ich in China Shanghai oder Wuhu für max. 1/2 Jahr als freiberuflicher Ingenieur aus Deutschland tätig bin, welche Umsatzsteuer muss ich auf meiner Rechnung angeben, d.h. zahle ich in Deutschland oder in China Steuern. Wie hoch sind diese Steuern.
Antwort von Moderator
  Bekommen Sie Ihren Honorar von einer chinesischen Firma bezahlt oder von einer in Deutschland ansässigen Firma bezahlt?

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   20-1-2012    um   6:23:24
  Hallo herr Wang, honorar wird von einer chinesischen Firma bezahlt.
Antwort von Moderator
  Schreiben Sie mir dazu bitte ein Mail, danke!
    Fragen   hochgeladen : am   2-3-2012    um   19:51:18
  Hallo Herr Wang,ich habe ein angebot bekommen in China freiberuflich zu arbeiten. mein monatseinkommen wären ca 8000 bis 10000 Euro monatlich.Wo muss ich mein Einkommen versteuern und wie hoch wäre der Steuersatz? Der Arbeitsort wäre Shenyang
Antwort von Moderator
  Schreiben Sie mir dazu bitte ein Mail an info@globalchinaservice.com
    Fragen   hochgeladen : am   1-4-2012    um   19:53:0
  Hallo Herr Wang. Ich bin ein in Deutschland gemeldeter freiberuflicher Diplom Ingenieur und arbeite seit Februar 2011 für ein Schweizer Unternehmen in Xining / Pin An, China. Mein Steuerberater in Deutschland kann mir leider keine Informationen über steuerliche Gegebenheiten in China geben. Ich hatte auch eine in Ping An arbeitende Frau, da sie in Xining ansässig ist, im Januar 2012 gebeten sich zu erkundigen wie und wo ich Steuen zahlen kann. Leider bis dato keine Antwort. Daher wende ich mich an Sie. Ich beziehe mein Honorar von der Schweizer Firma. Mein Honorar wird dabei in Euro auf mein Deutsches Konto überwiesen. Die Spesen (wie Mehrverplegungssatz, Apartment, Strom, Wasser, Internet) wird hier direkt auf mein chinesisches Konto überwiesen. Das Honorar beläuft sich im Schnitt auf 10.000 bis 12.000 Euro, der Spesensatz liegt im Schnitt bei 3.500 bis 3.700 CHF zusätzlich. ( alles Grob). Gibt es ein bekanntes Steuerbüro in Xining, das sich um meine Angelegenheiten kümmern könnte? Haben Sie Erfahrungswerte aus der Provinz Qinghai, Xining bezüglich abzuführende Steuern? Was ist mit meinen Kosten in Deutschland (Büro, Versicherungen, 1 Büroangestellte und dessen Sozialabgaben und und und .....)? Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir hier weiterhelfen könnten. Schöne Grüße aus Xining
Antwort von Moderator
  Danke für die ausführliche Anfrage! Schreiben Sie mir bitte ein Mail!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   10-5-2012    um   14:31:58
  Hallo Herr Wang, ich arbeite als selbstständiger Berater für eine deutsche Firma in China voraussichtlich das ganze Jahr 2012, Ich habe in Deutschland meinen Firmensitz mit einer Angestellten. Welchen Anteil der Rechnungssumme ist in China zu versteuern?
Antwort von Moderator
  Die chinabezogenen Rechnungen sollen mehrwertsteuerfrei ausgewiesen werden, weil die in China zu versteuern sind. Der komplette chinabezogene Umsatz sowie der entsprechende Gewinn ist in China zu versteuern. Zu Detailfragen schicken Sie mir bitte ein Mail!
    Fragen   hochgeladen : am   6-12-2012    um   1:33:52
  Servus, Hallo, ich komme aus Österreich bin selbständiger/freelancer und arbeite für einen deutschen Generalunternehmer für ca. 3-5 Monate jährlich in China (Shenzhen, Nanjing...). Meine Rechnungen werden von der deutschen Firma dann an mich nach Österreich bezahlt und ich versteuere sie dann auch in Österreich. Das beläuft sich auf einen monatlichen Umsatz von ca. 12.000,- bis 15.000,- Euro. Ist es besser in China diesen zu versteuern und wie funktioniert es?
Antwort von Moderator
  Versteuern Sie am besten ganz normal in Österreich, sofern Sie im Jahr nicht über 183Tage in China sind.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   10-6-2013    um   18:54:14
  Hallo Herr Wang, ich werde eine chinesische Delegation in Deutschland als Dolmetscher betreuen. Rechnungsstellung erfolgt in Euro an das chinesische Unternehmen in Beijing. Muss ich dann auch Umsatzsteuer in Rechnung stellen, oder kann diese entfallen? Beste Grüße
Antwort von Moderator
  Sie sollen Ihre Rechnung ganz normal mit deutscher Mehrwertsteuer ausstellen, weil die Leistung in Deutschland erbracht wird.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   19-10-2013    um   20:21:36
  Hallo Herr Wang, ich bin für ein deutsches Unternehmen als Freelancer in China tätig. Meine Rechnungen, die ich ausstelle gehen an ein Ingenieurbüro, die mich vermitteln. Diese Rechnung ist mit normalen 19% Mwst. ausgewiesen und wird dann an das Unternehmen weitergeleitet. Ich bekomme mein Geld von dem Ingenieurbüro monatlich auf mein Konto in Deutschland. Kann ich hier in China als Kleinunternehmer mit Steuervergünstigungen rechnen, oder wird generell kein Unterschied gemacht. Das Steuerrecht hier in China ist ein wenig unklar zu verstehen. Auf den Punkt gebracht: Wo zahle ich weniger Steuern?
Antwort von Moderator
  1. Sie sollen Ihre Rechnung ohne deutsche MwSt. ausweisen, sprechen Sie bitte mit Ihrem Auftraggeber, ob Sie die Rechnungen korregieren können.
2. Genell gibt es keine Vergünstigung für ausländische Firma(Nicht in China registriert, keine chinesische Buchführung).

Bei Rückfragen schreiben Sie mir bitte unter info@globalchinaservice.com

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   29-12-2013    um   22:7:54
  Hallo Herr Wang, ich bin Freiberufler mit deutscher Staatsbürgerschaft und zugleich Inhaber einer Ltd. in Hongkong. Mein Wohnsitz ist seit 2013 in China in Guangzhou. Meine Steuern müssten nun in China anfallen? Wie hoch ist die ESt. in China bei monatlichen Honorareinkünften von ca. 40.000 RMB? Vielen Dank und viele Grüße!
Antwort von Moderator
  Schreiben Sie mir bitte ein Mail unter info@globalchinaservice.com
Ich habe noch ein paar Fragen an Sie!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   22-3-2014    um   6:31:54
  Entschuldigen Sie, Herr Wang! Ich hatte CHY geschrieben, was natürlich Quatsch ist. Ich meine RMB. Nun habe hier oben gelesen, dass für Musiker einen 20% Freibetrag gibt. Heisst es für mich, dass ich 40% Steuer für 80% meines Einkommens gezahlt habe? Vielen Dank im Voraus!
Antwort von Moderator
  Ich habe Ihre Fragen auf andere Seite schon geantwortet, schauen Sie bitte nach!
    Fragen   hochgeladen : am   1-10-2014    um   6:40:30
  Guten Tag, ich arbeite als Freiberufler für eine Schweizer Firma - meine Rechnungen stelle ich ohne MWST Angabe - bezahlt werde ich auch nur von dieser Schweizer Firma - wie sieht es mit der Besteuerung aus? Doppelbesteuerung für DE und CH - Umsatzstuer, Einkommenstuer, Gewerbesteuer? Vielen Dank im Voraus
Antwort von Moderator
  Danke für Ihre Anfrage! Es besteht im Moment sehr gute Möglichkeit für Freiberufler: Umsatzsteuer 5.6%, Einkommensteuer 7.5%, Bearbeitungsgebühren 3%.
Alles werden pauschal nach Ihrem Umsatz besteuert, Ihre Kosten können nicht berücksichtigt werden.
In der Schweitz brauchen Sie für den Umsatz sowie das Einkommen keine Steuern zahlen.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   10-4-2015    um   20:47:11
  Guten Tag, ich hätte eine dringende Frage. Ich habe ein Gewerbe in Deutschland zusammen mit einem Familienmitglied. Dies bezieht sich auf Online Dienste,sie verkauft Schmuck und ich schreibe einen Blog. Nun möchte ich für einen Zeitraum von 4 Jahren, mit je 2 Monaten Urlaub im Ausland, jährlich, nach China und dort an einer Kung Fu Schule trainieren. Kann ich mein Gewerbe in Deutschland weiterlaufen lassen? Muss ich dieses nun in China versteuern? Ist das überhaupt möglich mit einen Studentenvisum? Es wäre toll wenn sie mir weiter helfen könnten, da ich momentan leider etwas ratlos bin. Viele Grüße und danke schon mal im Voraus.
Antwort von Moderator
  1. Ihre Gewerbe in Deutschland können Sie weiter betreiben.
2. Das Visum spielt im Moment noch keine Rolle in diesem Fall.
3. Ob und in wie weit Sie in China steuer-pflichtig sind, schreiben Sie mir bitte ein Mail.
    Fragen   hochgeladen : am   27-9-2016    um   4:11:27
  Hallo ich habe eine Frage. Ich bin für 2 Monate von einer Agentur in Shanghai als Freiberufler gebucht worden. Mir wurde gesagt, dass wenn die Bezahlung nach Deutschland überwiesen wird, der chinesische Staat ordentlich zugreift. Können Sie mir sagen wie hoch der Steuersatz sein wird? Einkommen ca. 50.000RMB pro Monat. Muss ich das Geld in Deutschland dann noch mal versteuern? Vielen Dank im Voraus.
Antwort von Moderator
  Wenn Sie für den Auftrag in China arbeiten, muss der Auftraggeber/Arbeitgeber die Steuern einbehalten. Das Netto-Einkommen muss nicht mehr in Deutschland versteuert werden. Dies hat allerdings wegen Progressionsvorbehalt negative Einflüsse auf Ihre deutsche EkSt.

Wenn Sie allerdings von Deutschland aus für den AG arbeiten, wird das Einkommen normal in Deutschland versteuert.

Welcher Steuersatz der AG beim Einbehalt nimmt, fragen Sie am besten direkt beim AG. Es wird in China oft anders gehandhabt.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in China!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    
Home    Vorige Seite    Nhste Seite    Letzte Seite    Seite  Insgesamt 1   Seiten    

 

     Stellen Sie Ihre Fragen hier!
 Nicht deutlich? Ein neues Bild!
ÎÞ±êÌâÎĵµ

Jilin Global Fesco, Jiliang Kangjun 14, 130062 Changchun/China. Mail: info@globalchinaservice.com   ;Mobil: 0086 189 4669 6966  

JI ICP BEI 11002854 HAO -1 JI ICP bei 11002854 HAO -1