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Welchen Freibetrag hat man als Ausläder pro Monat?
   
Für Angestellte beträgt der Freibetrag 4800RMB. Vor 2006 waren es
4000RMB.
 
Für Freiberufler beträgt der Freibetrag  20% vom Einkommen.
    Fragen   hochgeladen : am   1-2-2008    um   13:56:41
  Ich arbeite für eine Ausländische Firma in Shanghai.Mit dieser Firma habe ich einen Vertrag als Selbstständiger.Ich bekomme 11.000,-Dollar im Monat plus 1450,-Dollar. Wie werde ich hier versteuert.
Antwort von Moderator
  Bevor ich die Fragen beantworte, muss ich noch wissen, wo und wie die Vergütung bezahlt wird und wie es mit der Rechnung aussieht. Am besten rufen Sie mich an!
    Fragen   hochgeladen : am   5-6-2008    um   20:32:54
  hallo, ich stehe gerade mit meiner firma in verhandlung über einen 3 jährigen aufenthalt (ab 10/2008) in china. haben dort zwei sales-büros /shanghai, beijing. außerdem trading-büro in Hongkong. meine firma zahlt mir 7500 Euro/monat + 2500 euro/monat (für wohnung, auto..). die steuerliche angelegenheit ist meine sache... fima will nur anschrfit und Konto wissen. unsere chinesen mich auch in Hongkong melden... was ist die beste Lösung. 7500 euro/m auf ein konto in deutschland/ oder anderes land. 2500 euro/m nach china ( und arbeitgeber zahlt direkt Wohnung). oder alles nach Hongkong? oder deutschland gemeldet bleiben.. und sozialvers. und Krankenversicherung in china absetzen. viele fragen die nicht ganz einfach sind
Antwort von Moderator
  Die meisten Entsendeten bekommen die Vergütung wie normal in Deutschland. Die Sozial- und Krankenversicherung werden weiter bezahlt. Sie sollen allerdings zuerst eine Freistellung von steuerlichen Abzügen in Deutschland beantragen, dann zahlen Sie keine Steuern mehr in Deutschland.

Die 2500 Euro/Monat kann man als Verpflegungszuschuss bezahlen, so dass es mehr steuerliche Vorteile hat.

Es gibt auch welche, die bekommen ein Teil vom Gehalt in DE und ein Teil in CN. Ich persönlich finde es nicht besonders interessant.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in China!

    Fragen   hochgeladen : am   17-2-2009    um   20:58:7
  Ich habe ein Praktikum von März bis Juni 2006 in China geleistet und wurde ab 15.7.2006 in China in der selben Firma übernommen. 2006 habe ich E-Steuer in D bezahlt. Erst ab 1.1.2007 in China ab ich E-steuer bezahlt. Bin ich richtig in China besteuert worden, oder hätte ich schon 2006 schon Steuer bezahlen müssen?.
Antwort von Moderator
  Ja, für 2006 sollten Sie auch in China versteuert werden.
    Fragen   hochgeladen : am   7-8-2009    um   20:9:42
  Habe gehört das an in china pro monat 10000 RMB für essen, wäsche, taxi auch absetzen kann. stimmt das??? kann man diese auch rückwirkend einreichen????
Antwort von Moderator
  Das ist möglich.

Wenn die Steuern schon bezahlt wurden, ist es dann fast unmöglich, die Beträge rückwirkend geltend zu machen und die zu viel bezahlten Steuern zurückzuverlangen.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   25-5-2011    um   19:17:16
  Hallo Mister WANG Qingjiun. Wenn man 10000RMB für Esssen, Taxi, Wäsche absetzen kann, braucht man dann die Fapiao(s) oder kann man es pauschaliert absetzen?
Antwort von Moderator
  Man muss die Fapiaos vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   1-9-2012    um   17:12:57
  Hallo, Ich bin selbständig tätig in China, mit regelmässiger Ausreise und Firmensitz in Deutschland wo ich bisher meine Steuern zahlte. Jedoch war ich seit 2010 länger als 183 Tage in China habe aber noch in Deutschland versteuert. Was kann ich da machen? 2011 hatte ich dann nur internationale, keine chinesischen und auch mehrere Auftraggeber und war auch über 183 Tage in China. Wie soll ich 2011 versteuern wenn meine Firma nicht in China ist ,sondern in Deutschland und muss ich 2010 in China versteuern?
Antwort von Moderator
  Es wird etwas kompliziert. Schreiben Sie mir bitte ein Mail unter info@globalchinaservice.com
    Fragen   hochgeladen : am   8-1-2013    um   11:8:23
  Guten Tag, Ich bin bei einer Firma in Deutschland beschäftigt und bin aber immer 30 Tage in China. Können sie mir sagen, wie es steuerlich aussieht? Mein Arbeitgeber zahlt die Wohnung und die Verpflegung.
Antwort von Moderator
  Wenn Sie im Kalenderjahr insgesamt über 183Tage in China sind, können Sie Ihr Einkommen aus den chinesischen Tätigkeiten in China versteuern. Ansonsten bleiben Sie ganz normal in Deutschland steuer-pflichtig.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   27-6-2017    um   18:8:9
  Guten Tag, ich wurde von 2010 bis 2015 von Deutschland nach China entsendet. Damals wurde ein Antrag auf Freistellung des Lohn gestellt, so dass in Deutschland keine Lohnsteuer einbehalten wurde. Das Gehalt setzte sich aus monatlich FIX 1.400 EUR und Verpflegungszuschüssen von täglich 42 EUR (ca. 1.302 EUR pro Monat) zusammen. Die 1.400 EUR wurden in China auch versteuert. Das deutsche Finanzamt möchte jetzt jedoch die Differenz besteuern, da die Zuschüsse ab dem 4. Monat steuerpflichtig sind. Meine Fragen: Sind die Verpflegungszuschüsse (42 EUR am Tag) in China generell steuerfrei und gibt es wie in Deutschland in China auch einen Werbungskostenpausbetrag (z.B. 1000 EUR)? Gibt es eventuell noch andere Abzüge. Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Antwort von Moderator
  Schreiben Sie mir bitte eine Mail unter info@globalchinaservice.com! Ich hätte noch ein paar Fragen an Sie.
    
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