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Wenn Sie von Deutschland aus Beratungen an eine in China ansässige Firma leisten, sollen Sie die Rechnungen ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen werden. Sie sind für den Umsatz auch nicht in China steuer-pflichtig, sondern in Deutschland. Arbeiten Sie allerdings für diese in China ansässige Firma in China, sollen Sie die Rechnungen trotzdem ohne Mehrwertsteuer ausweisen, aber der chinesischer Auftraggeber muss für Sie die Mehrwertsteuer und Einkommensteuer(je nachdem) einbehalten, Sie sind für den Umsatz dann in Deutschland nicht mehr steuer-pflichtig. Sie müssen aber die Steuerzahlungsnachweise von Ihrem Auftraggeber holen, so dass Sie bei Ihrem deutschen Finanzamt vorlegen können. Arbeiten Sie in beiden Ländern, dann muss die Rechnungen getrennt ausgewiesen werden. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung! MFG WANG Qingjun |