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Muss man das in China versteuerte Einkommen noch mal in Deutschland versteuern?
   
Nein. Man muss allerdings eine entsprechende Bescheinigung der chinesischen Finanzbehörden beim deutschen Finanzamt vorlegen.
    Fragen   hochgeladen : am   12-9-2007    um   14:23:24
  war vom 1.1.07 bis 22.4 o7 und von 7.7.07 bis voraussichtlich maerz 2008 als selbststaendiger in dalian und jetzt in shanghai. bekomme 600 eur je arbeitstag. wieviel steuern muss ich ca in china bezahlen und was kostet es wenn sie meine steuererklaerung machen. bis wann muss ich meine steuererklaerung machen und wo muss ich mich anmelden.
Antwort von Moderator
  1. Von diesen Einkommen zahlt man ca. 14% Einkommensteuern.
2. In den 14% sind meine Kosten auch schon enthalten.
3. Spätestens bis zum 31. März 2008 müssen Sie die Steuern erledigen. Danach gibt es Verzugszinsen von 0.05%/Tag.
4. Steuerpflichtig sind Sie zwar in China, Sie müssen aber keine gesonderte Steuererklärung der Superverdiener abgeben, weil Sie in dem Jahr nicht voll in China waren.
    Fragen   hochgeladen : am   27-4-2010    um   16:11:10
  Hallo, vom 5. September 2007 bis zum 31. Dezember 2008 habe ich in Shanghai als freier Dozent an einer Fachhochschule gearbeitet. Laut DBA bin ich in China von der Steuer in den ersten drei Jahren befreit. Das Finanzamt Uelzen will mich jetzt aber voll besteuern, obwohl im § 24 des DBA geregelt ist, dass eine Besteuerung in Deutschland nicht vorgenommen werden darf, wenn China das Besteuerungsrecht hatte. Mein Steuerberater hat Einspruch erhoben, aber das Finanzamt Uelzen besteht weiterhin auf einer vollen Besteuerung. Habe ich Chancen, bei Gericht Recht zu bekommen? Gibt es bereits Gerichtsurteile zu meinem Fall? Meine eMail-Adresse ist: friedhelm-jacobi@gmx.de Vielen Dank im Voraus Friedhelm Jacobi
Antwort von Moderator
  Hallo,

wenn Ihr Gehalt in Deutschland bezahlt wurde, waren Sie dann in Deutschland steuer-pflichtig. Sie müssen die Einkommensteuern in Deutschland nachzahlen.

Wenn Ihr Gehalt in China bezahlt wurde, waren Sie dann in China steuer-pflichtig. Wenn in diesem Fall China auf das Besteuerungsrecht verzichtet, brauchen Sie in Deutschland für das Einkommen nicht versteuern. Sie müssen aber entsprechend nachweisen.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   27-4-2010    um   16:53:45
  Hallo Herr Wang, vielen Dank für die schnelle Antwort. Zu meiner Bezahlung folgendes: In der genannten Zeit wurde ich als freier Dozent von der Fa. IB in Mannheim an die Fachschule entsandt. Ein Büro war für mich angemietet. Von der Fachhochschule habe ich jeden Monat bar 4000 Yuan erhalten, 2900 Euro wurde mir vom IB auf mein deutsches Konto überwiesen. Die Steuerhoheit hatte, dank der 183-Tage-Regel und der festen Betriebsstätte, China. Trotzdem will das Finanzamt Uelzen mich jetzt voll besteuern. Ist das korrekt? Friedhelm Jacobi
Antwort von Moderator
  Hallo, Herr Friedhelm,

dann waren Sie eindeutig in China steuer-pflichtig und in Deutschland steuerfrei.

Ihr Gehalt ist in China allerdings nicht steuerfrei, weil die wichtige Symbole nicht vorhanden sind:

1. Sie sind von einer Firma übermittelt worden, nicht von DAAD sowie einer anderen Institution, die kostendeckend arbeitet.
2. Es wurde zwar von der chinesischen Hochschule jeden Monat nur 4000 RMB bezahlt, Ihr Gehalt aus Deutschland wurde bestimmt auch von der Hochschule an Ihren Arbeitgeber überwiesen. Das passt bei einem Austauschprogramm sowie Lehrprogramm nicht.
3. Sie sind auch nicht über einen Austauschprogramm von einer Universität übermittelt worden.

Deshalb meine ich, dass Ihr Finanzamt gewissermassen doch recht hat. Sie müssen allerdings in China die Steuern nachzahlen und die Nachweise bei Ihrem Finanzamt vorlegen.

Wir haben auch Kunden, die als Lehrer in China arbeiten. Ein wichtiger Punkt ist auch, dass der Lehrer für öffentliche Interesse arbeitet.

Ich hoffe, dass ich Ihnen gut erklärt habe. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne weiter zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   28-4-2010    um   16:6:15
  Hallo Herr Wang, können Sie mir die Aussage, "wenn Ihr Gehalt in China bezahlt wurde", näher erläutern? Die Firma, die mich an die Hochschule entsandt hatte, überwies mir den größeren Teil meines Gehaltes auf mein deutsches Konto. Muss ich dafür in Deutschland Steuern zahlen, auch wenn ich das Einkommen in China erwirtschaftet habe? Vielen Dank, Friedhelm Jacobi.
Antwort von Moderator
  `Wenn Ihr Gehalt in China bezahlt wurde´, das bedeutet dann, dass Ihr chinesischer Kunde Ihr Gehalt direkt bezahlt. Es hat damit nichts zu tun, ob das Gehalt auf ein deutsches Konto oder ein chinesisches Konto überwiesen wurde.

Sie waren für das Einkommen in Deutschland steuerfrei, aber in China nicht steuerfrei.

MFG WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   29-4-2010    um   14:37:44
  Hallo Herr Wang, vielen Dank für die umfassenden Informationen. Zur Steuerfreiheit als Lehrer hätte ich noch eine Frage. Entsandt wurde ich vom Internationalen Bund Mannheim (IB Mannheim). Der IB ist der größte Bildungsträger in Deutschland und ist ein gemeinnütziger Verein. Im öffentlichen Interesse habe ich somit gearbeitet. Bin ich dann in China als Hochschullehrer steuerfrei? Friedhelm Jacobi
Antwort von Moderator
  Hallo, Herr Fiedhelm,

ich muss Sie leider noch mal enttäuschen. Für Mitarbeiter eines Vereins wird nach chinesischen Steuergesetzen auch persönliche Einkommensteuern erhoben, auch wenn der Verein kostendeckend arbeitet. Solche Vereine haben natürlich viele Steuerbegünstigungen, aber die persönliche Einkommensteuern von deren Mitarbeiter nicht.

Noch ein Beispiel:
UN spendet einer chinesischen Universität eine große Forschungsanlage, für die Installation sowie Inbetriebnahme der Anlage schickt eine deutsche Firma einen Mitarbeiter nach China und der Mitarbeiter arbeitet über 183 Tage in dem Jahr in China. Es wird zwar keine Umsatzsteuern, Zölle auf die Anlage behoben, aber der Mitarbeiter muss immer noch seine persönliche Einkommensteuern bezahlen.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   30-4-2010    um   0:27:46
  Hallo Herr Wang, nochmals vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Wenn ich als Lehrer Steuern zahlen muss, obwohl im DBA in § 20 steht, dass Lehrer in den ersten zwei Jahren von der Steuer befreit sind, können Sie mir raten, was ich tun soll? Wieviel Steuern würde ich in China auf 3300,00 Euro brutto pro Monat zahlen müssen? Oder sollte ich besser die Steuer in Uelzen bezahlen, obwohl das nicht korrekt wäre? Gruß, F. Jacobi
Antwort von Moderator
  Hallo, Herr Jacobi,

dazu schreiben Sie mir bitte ein Mail! Meine Mail ist info@globalchinaservice.com

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   1-2-2011    um   18:29:26
  Hallo Herr Wang, seit Juli.2010 habe ich in China gearbeitet. In Juli und August wurde mein gesamter Gehalt direkt von Headquarter in Deutschland bezahlt. Von Sep. bis Dez.2010 wurde halb Gehalt von Headquarter bezahlt, andere halb wurde von Tochtergesellschaft in China bezahlt und in China versteuert. Mein Gehalt (ab Juli.2010) aus Deutschland wurde nicht versteuert, weil ich einen DBA beantragte. Ich versuche dies in China versteuert, aber das Finanzamt in China hat das abgelehnt. Wie kann ich mein Gehalt aus Deutschland in China versteuert und dann einen Bescheinigung bekommen? Wenn nicht klappt, muss ich dies in Deutschland versteuert, dann wie ist mein Gehalt, welche schon in China versteuert? Wird das in China versteuerte Gehalt als Progressivvorbehalt berücksichtigt? Ich vermute, wenn ich mein Gehalt in beiden Ländern versteuert, muss ich mehr Steuer bezahlen als ich alle zusammen in China oder Deutschland versteuert, oder? Vielen Dank im Voraus.
Antwort von Moderator
  Bei Ihnen ist sicherlich kein Problem, in China die Steuern nachzuzahlen. Ihre Steuerbehörde kann auch nicht ablehnen, es war bestimmt ein Mißverständnis dabei. Schreiben Sie mir ein Mail, dann können wir über Weiteres besprechen.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   8-11-2011    um   19:32:55
  Hallo Herr Wang, bin ab 01.07.2010 bis einschließlich 31.07.2011in China von meine Arbeitsstelle entsandt worden. Ab Juli wurde mein Gehalt von der Firma in China bezahlt und versteuert. mir liegen die Monatlichen Abrechnungen vor. Jetzt zurück in Deutschland stellt sich mir die Frage. Was muss ich tun, In Deutschland gebe ich meine Einnahmen von der Zeit vor China an und die Funktionszulage die ich steuerfrei erhalten habe, die unterliegt ja dem Progressionsvorbehalt?! erste Frage: muss ich in China einen Jahresausgleich machen und den Steuerbescheid der deutschen Steuererklärung mit einreichen? zweite Unterliegt mein Einkommen aus China auch dem Progressionsvorbehalt? Vielen Dank im voraus?
Antwort von Moderator
  1. Ihr Einkommen von Januar bis Juli ist auch in China nachzuversteuern. Die in Deutschland bezahlten Lohnsteuern bekommen Sie nach Antrag zurück.
2. Sie müssen Ihre chinesischen Steuernachweise bei Ihrem deutschen Finanzamt vorlegen.
3. Ihr chinesisches Einkommen unterliegt dem Progressionsvorbehalt.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   18-7-2012    um   1:17:13
  Hallo Herr Wang,meine Tochter hat sich für 2 Jahre in Deutschland als Grundschullehrerin beurlauben lassen und unterrichtet in Chanshun an der deutschen Schule. Gehalt erhält sie von China und wird auch da versteuert. Was muss sie dem deutschen FA vorweisen? Vom chinesischen FA hat sich keine Unterlagen. Nur einen Vertrag von der Schule in Chanchun.Untgerliegt sie dem Progressinsvorbehalt f. 2011.Mit freundlichen Grüßen Stefanie
Antwort von Moderator
  Für die Frage bin ich gerade die richtige Adresse, weil ich bestimmt der, der die Steuererklärung für Ihre Tochter gemacht hat. Es gibt auch Steuererklärung und Steuerbescheid mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache. Setzen Sie sich bitte mit der Schulverwaltung bzw. mit mir per Mail in Verbindung.

Hat Ihre Tochter auch ein Einkommen aus Deutschland? Wenn ja, ist das chinesische Einkommen zum Progressionsvorbehalt zu rechnen. Genau zu dem Thema schreiben Sie mir am besten ein Mail.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   24-8-2012    um   17:36:9
  Hallo Herr Wang, ich bin dutscher und plane für eine deutsche Firma mit Niederlassung in China für mehr als 2 Jahre in China zu arbeiten. Der Arbeitgeber ist die chin. Niederlassung, von dieser bekomme ich auch mein Gehalt in China. Ich bin verheiratet und meine Familie bleibt hier in Deutschland. Mein Gehalt muss ich in China besteuern, das ist mir klar. Muss ich es auch nochmal beim Finanzamt in Deutschland versteuern und die Differenz an das FA in Deutschland nachzahlen? Laut DBA habe ich das so verstanden. Vielen Dank und viele Grüße,
Antwort von Moderator
  Sie sollen das Einkommen in China bei Ihrer deutschen Steuererklärung angeben, das chinesische Einkommen wird nicht mehr versteuert, es kann aber wegen Progressionsvorbehalt Einfluß auf die Einkommensteuern Ihrer Frau haben.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   28-8-2012    um   20:59:36
  Zur Frage vom 24-8-2012 um 17:36:9 Hallo Herr Wang, dankle für die Antwort. Aber, verstehe ich das jetzt richtig: Ich muss mein Gehalt in China nicht versteuern? Auch wenn ich länger als 2 Jahr in China arbeiten werde? Viele Grüße
Antwort von Moderator
  Sie haben mich falsch verstanden. Sie müssen Ihr Einkommen in China versteuern, danach müssen Sie auch bei Ihrer deutschen Steuererklärung angeben, dass Sie ein Einkommen aus China haben. Das Einkommen aus China muss in Deutschland zwar nicht mehr versteuert werden, hat aber wegen Progressionsvorbehalt Einfluß auf die EkSt. Ihrer Familie.

Rufen Sie mich bitte unter 0086 135 9602 5007 an, damit die Mißverständnis vermieden werden.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   2-12-2013    um   23:56:2
  Hallo, können Sie mir von 183-Tage-Regel in China erklären? Bin gerade bereit in China zu arbeiten. Danke und mit besten Grüßen
Antwort von Moderator
  http://www.steuerchina.com/show_arti.asp?id=60

Hier finden Sie die notwendigen Informationen zu Ihrer Frage!

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne weiter zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   2-1-2014    um   18:38:3
  Sehr geehrter Herr Wang, Eine Frage vorab noch : Ich habe einen Netto Vertrag mit 4500 Euro. Im Vertrag steht auch, dass der Arbeitgeber die Steuer einbehält und selbst dem Finazamt übergibt! Ich bekomme monatlich vom Finazamt eine Art bestätigung, das 356.22RMB Steuern bezahlt wurden!!!! Ein Monatsgehalt von 4500 Euro Netto und 356.22RMB Steuern!!! Da is doch was Faul bzw. kann nie stimmen! Was meinen Sie dazu? Alles andere möchte ich mit Ihnen Persöhnlich diskutieren. Bitte könnten Sie mir mitteilen, wie ich Sie am besten Persöhlich und auf dem direkten Weg erreichen kann? Vilen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen!
Antwort von Moderator
  Es ist sicherlich irgendwas nicht in Ordnung! Sie erreichen mich unter info@globalchinaservice.com oder telefonisch unter 0086 189 4669 6966.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   17-1-2014    um   12:3:17
  Hallo Herr Wang, bin gerade in China und arbeite hier für zwei Wochen. Wir analysieren die Prozesse ein Firma. Eventuell soll ich für ein Jahr nach China um die verschiedenen Abteilung anzulernen. Hier nun die Frage: Wie müsste mein Vertrag gestalltet sein, damit ich das Optimum rausholen kann (Steuerseitg). Arbeitsrythmus könnte 30Tage Deutschland und 30Tage China sein Gehalt 200.00 pro JAhr vielen dank Biff
Antwort von Moderator
  Danke für Ihre Anfrage! Dazu habe ich noch ein paar Fragen. Schreiben Sie mir bitte ein Mail unter info@globalchinaservice.com
    Fragen   hochgeladen : am   10-4-2014    um   1:12:30
  Hallo Herr Wang, ich werde demnächst in China arbeiten und es ist angedacht, dass ich ca. 1/3 meines Gehaltes in China in RMB ausgezahlt bekomme (Chinesischer Arbeitgeber) und 2/3 meines Gehaltes in EUR in Deutschland ausgezahlt bekomme (deutschen Arbeitgeber). Der chinesische Arbeitgeber führt die Steuern direkt ab. Wie kann ich für das deutsche Einkommen die Steuern zahlen? Vielen Dank!
Antwort von Moderator
  Sie können in Deutschland einen Freistellungsantrag stellen, so dass Ihre Gehälter ohne Abzug von Steuern ausgezahlt werden.

Am Jahresende wenden Sie sich bitte an mich, so dass ich für Sie die Steuerkosten kalkulieren kann.

Bei Rückfragen schreiben Sie mir bitte ein Mail unter info@globalchinaservice.com

    Fragen   hochgeladen : am   10-4-2014    um   1:25:45
  Achso, ich hatte vergessen hinzuzufügen, dass ich in China vollständig steuerpflichtig bin (mehr als 183 Tage im Land inkl. Wohnsitz). Vielen Dank!
Antwort von Moderator
  Sie sind für Ihre Gehälter aus China unbeschränkt in China steuer-pflichtig.
Für Ihre Gehälter aus Deutschland sind Sie aber nicht vollständig in China steuer-pflichtig, sondern nur für die Zeit, die Sie in China gearbeitet haben.
    Fragen   hochgeladen : am   8-6-2015    um   20:31:48
  Hallo Herr Wang, ich soll für eine Deutsche Firm für max. 5 Jahre nach China gehen. Mein Bruttoverdienst in Deutschland beläuft sich auf 6500 EURO. Meine Fragen zum Vorhaben: 1. Sollte ich das komplette Gehalt in China versteuern lassen oder nur anteilig? 2. Ich müsste mit der Tochtergesellschaft einen Lokalen Arbeitsvertrag unterzeichnen, damit ich ein Jahresvisum bekomme. Die Tochtergesellschaft ist in Shanghai ansässig, ich müsste aber in Tangshan arbeiten. Erhalte ich am Ende des Jahres den Steuerbescheid aus Shanghai oder Tangshan? Wieviel müsste ich minimal verdienen, dass ich als Expat gelte, gibt es dorrt gewisse Gehaltsuntergrenzen? 3. Wie verhält es sich mit den Solzialversicherungen, wenn ich mein komplettes Gehalt in China versteuern liese? Welche Sozialversicherungen werde noch automatisch vom AG getragen? Oder muss ich mich um die Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung selbst kümmern? Wenn Ja, in China? 4. Werden Zuschüsse wie zum Beispiel Mietkostenzuschlag, PKW leasingrate auch versteuert, sofern diese mit meinem Gehalt in China draufgerechnet werden? Wann und wie kann man dann diese Zuschüsse steuerlich absetzen? Besten Dank für Ihre Bemühungen!
Antwort von Moderator
  1. Unabhängig davon, wo Sie Ihre Gehälter beziehen, sind Sie für Ihr Einkommen in China steuer-pflichtig.
2. Falls die Tochter in Shanghai für Sie die Steuern bezahlt, dann bekommen Sie Steuernachweis aus Shanghai.
3. Ein Minimal-Verdienst ist nicht vorgegeben.
4. Sie sind in den ersten 4 Jahren nicht in China sozialversicherungspflichtig, das heißt, Sie müssen selber um die Sozialversicherung kümmern.
5. Es macht nicht viel Sinn für Sie, in China an Rentenversicherung zu bezahlen. Eine Krankenversicherung kann man in Deutschland oder in China abschließen.
6. Über die Zuschüsse schreiben Sie mir am besten ein Mail unter info@globalchinaservice.com. Ich habe noch ein paar Fragen an Sie.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in China!

    Fragen   hochgeladen : am   27-3-2016    um   9:10:44
  Hallo. Ich habe von November 2012 bis September 2013 in China gelebt und war dort selbständig. Ich habe in der Zeit an Kunden aus Deutschland Leistungen in Rechnungen gestellt , die mir auf ein chinesisches Konto überwiesen wurden. Müssen diese Einkünfte jetzt ebenfalls in Deutschland nachbesteuert werden ? Danke.
Antwort von Moderator
  Das Einkommen ist in China zu versteuern, in Deutschland unterliegt das Einkommen dann unter dem Progressionsvorbehalt.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   13-8-2016    um   18:55:18
  Hallo Herr Wang, ich lebe seit 2 Jahren in China und versteuere meine Einkünfte direkt in China. Ich bin nicht mehr in Deutschland gemeldet, muss jedoch eine Steuererkläung aufgrund Mieteinnahmen in Deutschland erstellen. Im Rahmen der Steuererklärung, muss ich meine Einkünfte aus China mit angeben? Grüße Alexander
Antwort von Moderator
  Theoretisch müssen Sie das Einkommen aus China schon in Deutschland angeben. Genau dazu schreiben Sie mir bitte ein Mail unter info@globalchinaservice.com
    Fragen   hochgeladen : am   30-8-2016    um   21:21:36
  Sehr geehrter Herr Kollege, ich bräuchte eine Bestätigung des Arbeitgebers in China, dass auf eine Besteuerung der Einnahmen verzichtet wird (Einnahmen wurden auf Lohnbestätigung als steuerfrei deklariert). Wie muss diese formuliert sein, damit der deutsche Fiskus auf die Besteuerung nach §50d Abs. 8 EStG verzichtet. Mit freundlichen Grüßen. Gerne würde ich auch eine Vorlage entgeltlich zur Verfügung gestellt bekommen.
Antwort von Moderator
  So einfach ist es NICHT! Eine Arbeitgeber-Bestätigung für die Steuerfreiheit gilt nicht(vielleicht doch, wenn Ihr FA nicht auskennt). Für den Zweck muss eine Bestätigung vom chinesischen Finanzministerium bei Ihrem FA vorgelegt werden. Wenn Sie aber Lehrer/Student/Praktikant/Seemann sind, ist etwas anders. Schreiben Sie mir bitte ein Mail unter info@globalchinaservice.com und erklären Sie mir genau, welche Tätigkeiten Sie in China ausgeübt haben.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   25-1-2017    um   9:22:14
  Hallo Herr Wang, ich lebe seit ueber einem Jahr in China und moechte mir gerne die Kapitalsteuer auf meine Dividenen und Aktiengewinne zurueckerstatten lassen. Laut DBA werden Dividenden nur geringer versteuert und die Gewinne gar nicht. Nun muss ich aber in Deutschland einen Nachweis erbringen, dass ich in China steuern gezahlt habe (was ich ja aber nicht muss). Wie kann ich eine solche Bescheinigung bekommen?
Antwort von Moderator
  Über das Thema kann man sehr gut mit dem deutschen Finanzamt diskutieren. Wenn die Kapitalerträge nicht sehr viel sind, lassen Sie bitte ganz normal in Deutschland versteuern. Wenn die Summe doch ziemlich hoch ist, müssen Sie zuerst mit Ihrem deutschen Finanzamt abklären, dass Sie für diese Kapitalerträge in China steuer-pflichtig sind. In China ist es kein Problem, diese Steuern nachzuzahlen.
    Fragen   hochgeladen : am   18-9-2018    um   15:48:46
  Guten Tag, Ich bin als Selbstständige für ein Chinesisches Unternehmen auf Projektbasis tätig. Mein Wohnsitz ist in Deutschland und ich arbeite am Compute für das Unternehmen (Webdesign). Wie muss ich dieses Geld in Deutschland versteuern? Ich habe unter 10.000 Euro verdient bis jetzt (ist das so eine Grenze, aber der das Einkommen anders versteuert wird?)
Antwort von Moderator
  Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie von Deutschland aus selbständig für einen chinesischen Kunden gearbeitet. In diesem Fall sind Sie sowohl für den Umsatz, als auch für den Gewinn in Deutschland steuer-pflichtig. Wenn Sie für den Auftrag gelegentlich in China sind, kann der Umsatz und ggf. auch der Gewinn aus dieser Zeit in China versteuert werden.
    Fragen   hochgeladen : am   17-2-2020    um   4:59:36
  Ich bin ab Mai 2018 für 3 Jahre befristet nach China entsandt (ledig).Meine mtl. Bezüge erhalte ich von meiner Firma in BRD steuerfrei ausbezahlt.Monatsgehalt x € , Mietzuschuss tatsächliche Aufwendungen und einen sogenannten Kaufkraftausgleich. Frage: Welche bzw.wie sind o.a.Bezüge beim Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen und können Auslösungen, Reiskosten usw. in BRD geltend gemacht werden. Lohnsteuerbescheinigung Zeile 16 b)?
Antwort von Moderator
Antwort von Moderator noch nicht hochgeladen
    Fragen   hochgeladen : am   22-2-2021    um   12:46:13
  Hallo Herr Wang, wie verhält es sich mit der Steuerpflicht für Auslandsdienstlehrkräfte, die in China arbeiten, aber von Deutschland bezahlt werden. Ich bin ja aufgrund des deutschen Steuergesetzes hier voll steuerpflichtig. Muss ich in China mich dann auch veranlagen lassen, d.h. auch Steuern abführen, da ich ja dort die Leistungen an einer Schule erbringe? Was bringt dann das DBA?
Antwort von Moderator
  Falls Ihr Gehalt nicht vom deutschen Staat bezahlt wird, sind Sie in China steuer-pflichtig. Am besten schreiben Sie mir eine Mail unter info@globalchinaservice.com
    
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