Fragen hochgeladen : am
30-10-2007
um
21:28:10
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Was ist, wenn der Urlaub China in April-Mai stattgefunden hätte und die Tätigkeit erst 6 Wochen aufgenommen wurde. Die Tätigkeit war nicht geplant als der Urlaub stattfand, und zwischen der Tätigkeit und dem Urlaub war ein 6 Wöchiger aufhalt in Deutschland gewesen. |
Antwort von Moderator |
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Ein 6 Wöchiger Urlaub in Deutschland wird dann nicht zu China-Aufenthalt gezählt, Urlaubstage über 30 Tage(einmalig) bzw. 90 Tage(insgesamt) werden von Aufenthalttagen abgezogen. |
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Fragen hochgeladen : am
27-6-2009
um
17:36:14
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Hallo ich arbeite seit Juni 2006 in China und werde zum 31.Juli 2009 wieder zurück ziehen.
Ich bin vom 18.01.09 bis 16.04.09 vollständig in China gewesen. Anschließend habe ich meinen Urlaub außerhalb Chinas, jedoch nicht in Deutschland vom 17.04. bis 12.05. verbracht. Nach dem Urlaub war ich am 13.05. zur Arbeit in China. Vom 14.05. bis 21.06 war ich dann wegen einer Dienstreise, die zu 50% von meinem chin. Projekt verursacht war, in Deutschland. Welcher Zeitraum zählt hier zum Aufenthalt in China? |
Antwort von Moderator |
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Weil die Urlaubstage in enger Verbindung mit Ihrer China-Tätigkeiten stehen, müssen auch zum China-Aufenthalt gezählt werden. Die eine Woche Dienstreise soll zwar auf Deutschland geteilt werden, erfahrungsmäßig kann aber auch ignoriert werden und auf China geteilt werden. |
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Fragen hochgeladen : am
27-6-2009
um
17:39:49
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Hallo, ich finde Ihre Beiträge sehr hilfreich. Da ich jedoch in der 2. Jahreshälfte wieder nach Deutschland gehe und dann den Lohnsteurerjahresausgleich machen werden, möchte ich wissen ob Sie auch einen Partner in Deutschland haben. |
Antwort von Moderator |
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Einen richtigen Partner in Deutschland haben wir zwar nicht, wir sind allerdings gerne bereit, mit Ihrem deutschen Steuerberater zusammenzuarbeiten! |
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