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Beispiel: Steuerliche Beträge ermitteln.
   
Hält sich ein Deutscher in einem Kalenderjahr über 183 Tage in China auf, so hat er seine Einkommen, die er durch diese China-Tätigkeit bezogen hat, in China zu versteuern. Nun stellt sich die Frage, wie man die Einkommen dieser China-Tätigkeit ermitteln kann.
 
Am besten kann man mit Stundennachweisen rechnen, in vielen Fällen ist das aber nicht möglich. Dann rechnet man wie im folgenden Beispiel:
 
A wurde im Jahr 2006 von seinem badenwürtembergischen Arbeitgeber nach China entsendet. Vertraglich wurde festgelegt Grundgehalt 36000 Euro/Jahr, 20 Werktage Urlaub/Jahr bei 40 Stunden/Woche. Er hat im Januar und Feburar in Deutschland normal gearbeitet. Vom 01. März 2006 bis zum 31.12. 2006 arbeitete er in China. Dazwischen arbeitete er in Deutschland einmal für 1 Woche und einmal für 3 Wochen. Da das Projekt unter Zeitdruck war, musste er auf seinen  Urlaub verzichten. Er hat in China immer 6 Tage per 10 Stunden gearbeitet. Auch an den  gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien hat er durchgehend gearbeitet.
 
Er bekam für die China-Tätigkeit außer dem Grundgehalt noch folgende Entlohnung:
10000 Euro Auslandszulagen
11000 Euro Spesen
5000 Euro Wohnungszulage
20000 Euro Überstunden-, Wochenend - und Ferienzuschläge
5000 Euro Urlaubsgeld
5000 Euro Weihnachtsgeld
 
Da die Auslandszulagen, Spesen, Wohnungzulagen und Überstundenzuschläge direkt der China-Tätigkeit zuzurechnen sind, zählen sie zum China-Einkommen und sind in China zu versteuern.
 
Er hat in dem Jahr insgesamt 300 Tage gearbeitet, davon 52 Tage in Deutschland und 248 Tage in China. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Grundgehalt sind durch die 300 Tage zu teilen, das sind dann 36000 Euro + 5000 Euro + 5000 Euro = 46000 Euro, 46000 Euro/300 Tage X 248 Tage = 38026.67 Euro, die mit den Auslandszulagen, Spesen, Wohnungszulagen, Überstunden-, Wochenend- und Ferienzuschlägen zusammen in China zu verteuern sind.
 
Also sind insgesamt 84026.67 Euro in China zu versteuern und 7973.33 Euro in Deutschland.
    Fragen   hochgeladen : am   3-8-2009    um   9:42:37
  sehr geehrte Damen und Herrn, vielen Danke für das Beispiel. Leider kann ich nicht ganz verstehen. Ich habe damit einige Fragen: 1. Warum hat er nur 52 Tage in Deutschland gearbeitet? Er hat im Januar und Februar in Deutschland normal gearbeitet. Dazwischen arbeitete er in Deutschland einmal für 1 Woche und einmal für 3 Wochen. Ist das nicht insgesamt 3 Monate (67 Tage)? 2. Warum hat er nur 248 Tage in China gearbeitet? Vom 01. März 2006 bis zum 31.12. 2006 arbeitete er in China. Das ist insgesamt 305 Tage. Er hat jeder Woche 1 Tage frei, ist insgesamt 44. Und er hat 1 Woche + 3 Woche in Deutschland gearbeitet. d.h. 305-44-7-14= 240 Tage. 3. Sind Auslandszulagen, Spesen, Wohnungszulage in China nicht steuerfrei? Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie meine Fragen antworten könnten. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Moderator
  Hallo, die 52 Tage sind Arbeitstage, der Badenwürtemberger hat in dem Jahr insgesamt 300 Tage gearbeitet, 52 Tage in DE und 248 Tage in CN. Bei der Aufteilung der Gehälter sind die Arbeitstage nach dem deutschen Gesetz massgebend.

2. Frage, die 248 Tage sind auch Arbeitstage. Ich habe die Kalender von dem Jahr leider nicht mehr an Hand, aber ungefähr:a) Von März bis Dezember sind nicht 305 Tage, sondern 306 Tage. b)Sie haben 44 Tage abgezogen, für seine chinesische Aufenthalte hatte er aber nicht 44 Tage frei gehabt(wegen 4 Wochen Deutschland), hier haben Sie ein paar Tage zuviel abgezogen.

3. Frage: Die Zulagen, Spesen, Wohnungszulagen sind in China nur steuerfrei, wenn man die Ausgaben mit Rechnung belegt. Z.B. Wohnungsrechnung, Hotelrechnung usw. Wenn man nicht nachweisen kann, müssen diese dann versteuert werden. Es gibt dabei natürlich ein paar Ideen, die ich allerdings nicht gerne hier auf Forum veröffentlichen möchte!

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage gut beantwortet habe. Bei Rückfragen schreiben Sie mir ruhig ein Mail!

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in China!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   4-8-2009    um   7:14:13
  sehr geehrter Herr Wang, vielen Danken für Ihre Antwort. Ich bin aber noch nicht ganz klar. Im Folgt sind meine Fragen: 1. Sind die 52 Arbeitstage in Deutschland nur von Januar, Februar oder schon mit „in Deutschland einmal für 1 Woche und einmal für 3 Wochen“ ? 2. Am Ende sind insgesamt 84026.67 Euro in China zu versteuern. Aber soll nach welche Steuertarif besteuern? Das gesamte Einkommen ist aus Löhnen und Gehältern, aber der 9- Stufen- Tarif für Einkommen aus Löhnen und Gehältern ist für Monatseinkommen. Soll ich noch das gesamte Einkommen in 9 Monate teilen und jede Monate Steuer zahlen? Und soll ich „in Deutschland einmal für 1 Woche und einmal für 3 Wochen“ anziehen? d. h. nur in 8 Monate teilen? Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie meine Fragen antworten könnten. Chinesische Einkommensteuer ist sehr schwer! Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Moderator
  Hallo,

1. Frage: Die eine Woche und die drei Wochen sind schon in den 52 Tagen enthalten.

2. Frage: Man soll das Gesamteinkommen in Deutschland und in China nehmen und auf 12 Monate teilen, dann bekommt man den Steuersatz nach der 9-Stufen-Tarif. Mit dem Steuersatz werden die Steuern berechnet. Die ergebenen Steuern A soll dann mit 84026.67/92000 multiplizieren. Die draus berechneten Summe ist dann die in China zu zahlenden Steuern.(Diese Methode ist ähnlich wie Progressionsvorbehalt in Deutschland)

Diese Berechnung ist zwar 100% richtig, allerdings wird oft nur die 84026.67 Euro in China für 12 Monate erklärt.

Ich hoffe, dass ich Ihnen jetzt gut erklärt habe!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   8-2-2011    um   23:39:34
  Sehr geehrter Moderator, folgende Frage: Wir möchten einen Mitarbeiter rekrutieren und nach Shanghai entsenden. Dieser MA ist bereits einige Zeit in China im Rahmen einer Entsendung für ein anderes Unternehmen tätig. Wie berechnet sich der 5 Jahreszeitraum? Besten Dank im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichem Gruß Susanne Schultz
Antwort von Moderator
  Die China-Zeit während der früheren Einstellung wird mitgezählt.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    
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