ÎÞ±êÌâÎĵµ
Home Steuerberatung Technische Beratung Import/Export Übersetzung/Beglaubigung Kontakt News Links
    NEU:  Niedrigstes Wachstum in China seit 13 Jahren!    11.9% Wirtschaftwachstum im ersten Quartal 2010!    China wird für lange Zeit Exportweltmeister bleiben!    Auch in der Krise wächst Chinas Wirtschaft um 8.7%!    China ist jetzt weltgrößter Automarkt!    
Steuerrecht
Deutschland
Steuertipps und
Steuerfragen
Steuerrecht
Österreich
Home Steuerberatung> Steuertipps und Steuerfragen


Gesetzänderung März 2008
   Ab März 2008 beträgt der Freibetrag 2000 RMB/Monat(vorher 1600 RMB) für Chinesen. Für Ausländer bleibt der Freibetrag immer noch bei 4800 RMB/Monat.
    Fragen   hochgeladen : am   14-11-2008    um   20:20:52
  Wie kann ich meiner Steuerpflicht im Bezug auf Bussiness Tax nachkommen?
Antwort von Moderator
  Ich glaube, Sie sind Freiberufler und bekommen Ihr Honorar von einem in China ansässigen Kunden bezahlt. Wie stellen dem Kunden Rechnungen mit 5% Umsatzsteuern aus.

In diesem Fall gilt es schon, dass dieses Einkommen aus einer festen Betriebsstätte entsteht. Somit sind Sie dann auch für das Einkommen in China zu versteuern.

In der Praxis gibt es oft bei ähnlichen Fällen Unklarheiten. Deshalb schlage ich Ihnen vor, mehr über Ihre Tätigkeiten und Situation zu berichten!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   17-11-2008    um   20:42:20
  Ich bin in Deutschland selbständig und erbringe in China durch meine Person Dienstleistungen. Mein Auftraggeber erstattet nach der Vorlage des Zahlungsnachweises den Bussiness Tax. Die erste Rechnung mußte ich ja ohne Zahlungsnachweis also ohne Bussiness Tax einreichen. Der Vermerk auf Vorlage nach Zahlungseingang vom chinesischen Auftraggeber, über die Zahlung an die chinesischen Behörden ist auf der Rechnung vorhanden. Wie kann ich die Zahlung einreichen. Es gibt meinerseits keine chinesische Betriebsstätte und ich werde in diesem Jahr auch nicht über 182 Tage in China tätig sein. Mit freundlichen Grüßen Danke
Antwort von Moderator
  Das gleiche Probleme haben auch viele deutsche Freiberufler, die für chinesische Firmen hier in China arbeiten. Nach dem chinesischen Gesetz müssen Sie zumindest vorläufig in China registrieren und zumindest eine vorläufige Steuernummer beantragen. Dann können Sie entsprechend Fapiao(Chinesische offizielle Rechnung) von der Steuerbehörde kaufen und dem Kunden ausstellen.

Die Registrierung ist natürlich umständlich und keiner macht das, ich kenne zumindest keinen.

Es gibt von mir aus zwei Lösungen, die ich auch hier veröffentlichen kann:
1. Sie stellen über einen Dritten die Fapiaos aus. Ihr Kunde soll dann den Honorar an den Dritten zahlen und der Dritte behält davon die in China fallenden Steuern und überweist Ihnen den Nettobetrag.
2. Sie stellen über Ihre Firma in Deutschland eine Nettorechnung. Ihr Kunde soll diese Nettorechnung an Sie bezahlen und führt entsprechend bei der zuständigen Steuerbehörde die fallenden Steuern unter eigener Steuernummer ein.

Rufen Sie mich ruhig an, wenn Sie noch Fragen haben bzw. die zwei Lösungen nicht funktionieren!

Ich wünsche Ihnen viel Glück!

Mit freundlichen Grüßen! WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   26-1-2009    um   23:10:41
  Ich bekam ein Angebot für ein internationales JV in Shanghai (mit lokalem Hong Kong Vertrag) für längere Zeit mit Familie zu leben und als angestellter Manager zu arbeiten. Gehalt in RMB. Können Sie mir helfen in Sachen Besteuerung, Sozialabgaben, Sicherung des vorhandenen Nettoeinkommens (plus upgrade), Sicherung meiner Renten und Arbeitslosenversicherung in D, Kontenführung/Sicherheit, etc...
Antwort von Moderator
  Hallo, ich kann Ihnen gerne helfen. Bitte schreiben Sie mir ein Mail unter info@globalchinaservice.com und beschreiben Sie Ihre Wünsche genauer!

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in China!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   18-8-2009    um   15:29:31
  Ich bin selbständige Beraterin (Consulting) und mein Firmensitz ist in Deutschland. Nun habe ich eine Anfrage aus Shanghai um dort für 130 Tage beratend tätig zu sein. Ich werde in dieser Zeit ca alle 5-7 Wochen für ca 2 Wochen auch in Deutschland sein. wie ist es nun steuerlich für mich günstiger: - einfach monatliche Netto-Rechnungen (aus Deutschland in € nach China zur Bezahlung auf mein deutsches Firmenkonto) auszustellen (und somit dann ganz normal in D versteuern)oder - eine Rechnung mit "Ust"(China) (zur Bezahlung in China in €) auszustellen (und somit in China zu versteuern und nicht in D)
Antwort von Moderator
  1. Sofern Ihr Honorar von der chinesischen Firma bezahlt wird, muss das Geld in China versteuert werden. Der Kunde muss bei der Auslands-Überweisung nachweisen, dass die zu überweisende Summe in China versteuert wurde.
2. Netto-Rechnung ohne MwSt. würde ich Ihnen auf jeden Fall vorschlagen. Das Geld müssen Sie aber in Deutschland nicht noch mal versteuern, weil der Kunde vorher schon in China versteuert hat.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in China!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   19-8-2009    um   21:10:42
  ich nochmal ... die selbständige Beraterin: heißt das also, daß ich jeden Monat eine Nettorechnung von meiner "Firma" in D and die Firma in Shanghai schicken kann und die mir dann den jeweiligen Rechnungsbetrag auf mein Konto in D überweisen wird. Und ich muß dann diesen Betrag nicht mehr in D versteuern - richtig ??? Und wenn ja, brauche ich für das deutsche Finanzamt irgend einen Nachweis oder so ?? (ich habe schon für eine chinesische Firma gearbeitet und da habe ich das auch so gemacht, allerdings habe jede dieser damaligen Rechnungen ohne mich näher zu erkundigen automatisch in D versteuert. War das gar nicht nötig??) Sie sind mir wirklich eine große Hilfe und ich möchte mich recht recht herzlich bedanken !! lieben Gruß Regina
Antwort von Moderator
  Wenn Sie Nettorechnung von Ihrer deutschen Firma aus an die chinesische Firma in SHG schreiben, ist diese Nettosumme dann in DE steuerfrei, weil die chinesische Firma nach der Nettosumme dann entsprechend Steuern zahlt und auch zahlen muss. Sie können auch von der chinesischen Firma die Zahlungsnachweise verlangen und beim deutschen FA vorlegen.

Was Sie früher in DE zu viel bezahlt haben, bekommen Sie bestimmt noch unter Vorlage der chinesische Steuerbescheide wieder zurück. Allerdings müssen Sie sich erstmal genau bei den ehemaligen Kunden erkundigen, ob sie wirklich versteuert haben und auch die Zahlungsnachweise finden können.(Vielleicht haben sie keine Lust zu suchen; vielleicht haben sie doch nicht versteuert, weil die Kontrolle erst seit diesem Jahr verschärft wurde.)

Auch wenn Ihre ehemaligen Kunden keine Steuern auf Ihre Nettorechnung bezahlt haben, können Sie selber nachversteuern und dann die in DE bezahlten MwSt. und EkSt. zurückerstatten lassen. Weil in China für Ihren Fall immer pauschal versteuert wird, ist es erfahrungsmäßig meistens günstiger als in DE.

Wenn Sie weitere Fragen haben, schicken Sie mir dann ein Mail!

MFG WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   11-2-2010    um   12:38:38
  Wenn ich von meiner Firma nach China versandt werde ab wieviel Tage in China bin ich dann Steuerpflichtig
Antwort von Moderator
  Es gilt grundsätzlich die 183-Tage-Reglung, es gibt aber auch einige Einzelheiten.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   16-4-2010    um   15:8:44
  Ich soll in China Steur für das Jahr 2005 zum nachzahlen. Im Jahr 2005 habe ich 8 monate in China gearbeitet und habe ca. 4.000€/monat verdient. Wie hoch wird mein Steuer sein? Mit welchen Mehrkosten (Strafe?) muss ich rechnen wegen der Verzögeung. Wie gehe ich mit der chinesichen Steuererklärung vor?
Antwort von Moderator
  Ich könnte eventuell für Sie mit ca. 6700 Euro alles erledigen, die Steuern, Verzugszinsen, meine Bearbeitungskosten sowie Übersetzung- und Beglaubigungskosten sind schon enthalten.

Schreiben Sie mir bitte ein Mail, dann kann ich Ihnen bestimmt besser sagen!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   2-8-2010    um   9:47:37
  Ich bin in China und soll für eine chinesische Firma eine Beratung auf Honorarbasis durchführen. Der Vertrag sieht ein Brutto-Honorar vor. Kann ich dieses Honorar als Privatperson in China selbst versteuern? Vielen Dank!
Antwort von Moderator
  Normalerweise muss der Auftraggeber bei der Zahlung direkt einbehalten.

Wenn der Auftraggeber nicht einbehält bzw. nicht alle Steuern einbehält, müssen/können Sie dann selbst versteuern.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   29-9-2010    um   12:36:1
  Hallo, Ich bin in Deutschland selbständig und erbringe in China durch meine Person Dienstleistungen. Mein Auftraggeber hat seinen Sitz im Königreich Bahrain. bin seit Mai, mit kurzen Unterbrechungen, in China tätig. habe bis jetzt mein Einkommen in Deutschland versteuert. Steuern zahlen in China? ja oder nein mfG UB
Antwort von Moderator
  Schicken Sie mir bitte Ihre Rechnungen, damit ich für Sie kalkulieren kann!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   22-9-2011    um   17:19:44
  Ab 01.09.2011 wird das Steuerrecht in China geändert. Vorallem im Bereich der Freibeträge. Hat diese Änderung auch Auswirkungen auf ausländische Arbeitnehmer?
Antwort von Moderator
  Ja. Nach Änderung der Steuersätze und Freibeträge sind die meisten Ausländer negativ betroffen. Die Steuersumme ist allerdings für die meisten nur etwas höher.
    Fragen   hochgeladen : am   24-9-2012    um   10:28:21
  Sehr geehrter Herr WANG Qingjin, noch eine Frage: der Steuersatz für Ausländer hat sich im 2011 geändert, wir sind dann gleich mit chinesischen Arbeitsnehmern gestellt. Anstatt 20% muss ich seit mitte des 2011 Jahres 35% Steuer bezahlen. Ist der Freibetrag 4800 RMB gleich geblieben? Und wieviel Abzug (Quick Deduction)? Mit freundlichen Grüßen Jürgen
Antwort von Moderator
  Schreiben Sie mir dazu bitte ein Mail!
    Fragen   hochgeladen : am   24-9-2012    um   13:12:0
  Entschuldigung!!! mir ist ein Fehler passiert! Es sind nicht 35%, sondern 25% Steuer bis 40.000RMB! Aber die Frage mit Freibetrag und Quick Deduction bleibt. Mit freundlichen Grüßen Jürgen
Antwort von Moderator
  Schreiben Sie mir dazu bitte ein Mail!
    Fragen   hochgeladen : am   25-9-2012    um   15:13:49
  Hallo Herr WANG Qingjiun, ist Ihre e-mail Adresse: info@globalchinaservice.com? 2 mal versucht, meine mail kommt immer zurück ais "Delivery Status Notification (Failure)" Telefonisch habe ich auch kein Erfolg, leider. Meine mail lorik1@gmx.net. Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Moderator
  Ich werde Ihnen ein Mail schreiben!
    Fragen   hochgeladen : am   22-12-2012    um   23:47:33
  Ich bin Freiberufler und habe in den Jahren 2011 und 2012 mehr als 183 Tage im Auftrag einer deutschen Firma für chinesische Kunden gearbeite. Mein Finanzamt braucht eine Bescheinigung der chinesischen Behörden, dass ich meine Steurpflicht in China angemeldet habe. Können Sie mir behilflich sein? werner.lindemann@ewetel.net
Antwort von Moderator
  Ich habe Ihre Frage per Mail geantwortet.
    Fragen   hochgeladen : am   11-12-2016    um   3:11:4
  Ich werde Anfang 2017 von meinem Deutschen Arbeitsgeber nach unserer Schwesterfirma in Shanghai für ein Jahr entsendet. Ich werde weiter bezahlt von Deutschem AG und von der Steuerzahlung in Deutschland befreit. Da die Schwesterfirma in Shanghai mich nicht bezahlen, muss ich mich selber um die Steuerzahlung in China kümmern und brauche später nach einem Jahr Bescheinigung, dass ich in China Steuer bezahlt habe, für Finanzamt hier in Deutschland. Können Sie mir behilflich sein, und mich bei Steuerzahlung beraten, wie ich das mache? Mein Email: tianjingli@hotmail.com Viele Grüße, Tianjing Li
Antwort von Moderator
  Sie sind genau richtig bei mir!
    
Home    Vorige Seite    Nhste Seite    Letzte Seite    Seite  Insgesamt 1   Seiten    

 

     Stellen Sie Ihre Fragen hier!
 Nicht deutlich? Ein neues Bild!
ÎÞ±êÌâÎĵµ

Jilin Global Fesco, Jiliang Kangjun 14, 130062 Changchun/China. Mail: info@globalchinaservice.com   ;Mobil: 0086 189 4669 6966  

JI ICP BEI 11002854 HAO -1 JI ICP bei 11002854 HAO -1